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Wichtige Informationen zum Grundbuch:

Mit Schreiben vom 14.11.2014 hat das Justizministerium Baden-Württemberg der Gemeinde mitgeteilt, dass im Rahmen der Grundbuchamtsreform das kommunale Grundbuchamt Berghaupten zum 13.04.2015 aufgehoben und in das zentrale Grundbuchamt beim Amtsgericht Achern eingegliedert wird. Mit diesem Datum geht eine Ära von über 100 Jahren des Grundbuchwesens in Berghaupten zu Ende. Nach der Aufhebung müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in Grundbuchangelegenheiten zukünftig an das für uns zuständige zentrale Grundbuchamt in Achern wenden. Die bis zur Reform existierenden 672 Grundbuchämter werden sukzessive aufgelöst und als Grundbuchabteilungen in 11 Amtsgerichte eingegliedert. Hierbei ist vorgesehen, die 341 kommunalen Grundbuchämter im badischen Rechtsgebiet bis Ende 2017 in die künftigen Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte Achern (zuständig für Berghaupten), Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischhofsheim und Villingen-Schwenningen einzugliedern. Der letzte Grundbuchtag, bei dem Notar Dr. Thomas Vogt vom Notariat Gengenbach die Eintragungen in den Grundbüchern in Berghaupten regelmäßig vollzieht, wird am Di., 31.03.2015 sein. Eine Woche später, am Di., 07.04.2015 um 12.00 Uhr schließt das Grundbuchamt Berghaupten endgültig seine Pforten. Im Anschluss daran werden die gesamten Akten verpackt und abtransportiert.

Zentraler Sitz der neuen, für die Gemeinde Berghaupten zuständigen Grundbuchbehörde wird Achern sein.

Amtsgericht Achern
-Grundbuchamt-
Rathausplatz 4, 77855 Achern
Telefon: 07841/6733-402 (Infothek), Fax: 07841/6733-465
E-Mail: poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de

Neben dem automatisierten Abrufverfahren für eigene Verwaltungszwecke (z.B. Baulandumlegungsverfahren) wird im Rathaus nach der Auflösung eine sog. Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, um den Bürgern auch zukünftig Einsicht in das elektronische Grundbuch zu gewähren und Ausdrucke (z.B. für Termine bei Notaren oder Banken) daraus zu erteilen. Der gesicherte Zugriff auf die Grundbücher erfolgt über das Internet. Bis diese Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort zur Verfügung steht, kann es allerdings einige Monate dauern, denn zuerst müssen die Grundbücher und deren Inhalt digitalisiert werden.

Da die Bestellung zum Ratschreiber weiterhin erhalten bleibt, können die Bürger auch nach Auflösung des kommunalen Grundbuchamtes Unterschriften öffentlich beglaubigen lassen. Dadurch bleibt für unsere Gemeinde trotz des Wegfalls des Grundbuchamtes zumindest vorübergehend ein Rest an Bürgernähe und Serviceangebot erhalten.

 Infoblatt neue Zuständigkeiten im Grundbuchwesen