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Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte und Gutachterausschuss

Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte (BRW) sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.

Hier finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte zum 31.12.2021 online auf dem zentralen Infosystem und grundstücksgenau:  BORIS-BW

Bodenrichtwerte 31.12.2021 Zonen-Karte

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Achtung: Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2021, die für die ELSTER-Angaben (Feststellungserklärung) gegenüber dem Finanzamt im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform notwendig sind, können ab Montag, 15.08.2022 über das  zentrale Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg (BORIS-BW) abgerufen werden. Weitere Infos zur Grundsteuerreform finden Sie auf der  Homepage des Finanzamtes.

 

Der Gutachterausschuss der Gemeinde Berghaupten besteht aktuell aus:

  • Vorsitzender Hans-Herbert Stark
  • Stv. Vorsitzender Bernd Vetter
  • Franz Bruder
  • Dominik Müller
  • Thomas Schnurr
  • Heiko Murr (als Vertreter des Finanzamtes OG)

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist bei der Gemeindeverwaltung angesiedelt:

Ansprechpartner:  Andrea Lienhard

Ortsplan Berghaupten, Stand 2021

 

 

 

 

 

 

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