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Die am 9. Oktober 2020 erlassene und auf der Homepage der Gemeinde sowie per Aushang an der Verkündigungstafel im Rathausdurchgang notbekanntgemachte Allgemeinverfügung über die Beschränkung der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wird gem.  § 49 Absatz 1 LVwVfG durch Widerruf mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Begründung: Die Regelungen der Allgemeinverfügung wurden durch die zum 19.10.2020 geänderte  allgemeine Corona-Verordnung der Landesregierung ersetzt.

Berghaupten, den 21. Oktober 2020; gez. Clever, Bürgermeister

Die Bekanntmachung erfolgte aufgrund der Dringlichkeit im Wege der Notbekanntmachung auf der Homepage der Gemeinde Berghaupten und durch Anschlag an der Verkündigungstafel im Rathausdurchgang.