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Der gemeinsame Ausschuss des Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach – Berghaupten – Ohlsbach hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht zugestimmt. Die Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgte ebenfalls. Gleichzeitig beschloss der gemeinsame Ausschuss die Veröffentlichung (ehemals Offenlage) der 3. Änd. des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die auszulegenden Unterlagen der Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Flächenausweisungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen-/Tierwelt und Landschaftsbild/Erholung, die Aussage bzgl. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten, Aussagen zum Artenschutz (gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) und Streuobstbestand (nach § 33a Naturschutzgesetz) darlegt, kann in der Zeit vom

25.07.2024  bis  25.09.2024 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich)

im Internet auf der Homepage der Stadt Gengenbach  www.stadt-gengenbach.de unter dem Menü-Punkt „Leben und Wohnen“ – „Bauen“ – „Flächennutzungsplan“ sowie zusätzlich im Bauamt der Stadt Gengenbach, Standort Am Erhard-Schrempp-Schulzentrum, Container 6 sowie in den Rathäusern der Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach während den Sprechzeiten eingesehen werden. Es kann folgender Link zum Herunterladen benutzt werden  www.stadt-gengenbach.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg  https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.

Im Rahmen der Planauslegung, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Gengenbach bzw. den Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 bei der Beschlussfassung über diese 3. Änderung des Fächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.