Am 6. März 2024 lud die Gemeinde zu einer Einwohnerversammlung in die Schlosswaldhalle ein. Rund 120 Interessierte, darunter viele junge Familien, wollten sich aus erster Hand über dieses in vielerlei Hinsicht bedeutende und herausfordernde Thema von Bürgermeister Philipp Clever und den Vertreterinnen des staatlichen Schulamtes, der Grundschule, der Kernzeitbetreuung und der Kindertagesstätte St. Georg sowie vom beauftragten Architekten informieren lassen.
Angesichts des bundesgesetzlichen Anspruchs auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 und der Tatsache, dass nach aktuellen Förderrichtlinien mögliche Maßnahmen bereits Ende 2027 endabgrechnet sein müssen, haben sich Gemeinderat und Verwaltung auf den Weg gemacht, Lösungen zu suchen. In enger Abstimmung insbesondere mit der Schulleitung wurde bereits im Juni 2023 der Grundsatzbeschluss gefasst, die örtliche Grundschule zukünftig als Ganztagsschule mit Wahlmöglichkeit zu betreiben und die dazu notwendigen Schritte wie die Planung von Erweiterungs- und Neubauten anzugehen. In einem ersten Schritt ist laut Rektorin Andrea Baumann eine Betreuung an 3 Tagen mit je 7 Stunden durch die Grundschule, ergänzt durch Betreuungsangebote der Gemeinde und Kooperationen mit örtlichen Vereinen angedacht. Dieses Vorgehen wird ausdrücklich auch vom staatlichen Schulamt in Person von Schulamtsdirektorin Barbara Bundschuh und durch das Ergebnis einer Umfrage unter den betroffenen Eltern unterstützt. Inzwischen wurden von Seiten der Gemeindeverwaltung trotz des enormen Zeitdrucks alle „Hausaufgaben“ gemacht, um entsprechende Förderanträge bei Bund und Land stellen zu können, denn ohne entsprechende finanzielle Unterstützung, ist die Finanzierung kaum zu stemmen.
In der Grundschule und der Kita St. Georg fehlen schon seit längerer Zeit Räumlichkeiten, die Kapazitätsgrenzen sind überall erreicht. Dies ist Folge der erfreulicherweise stetig wachsenden Zahl an Kindern in Berghaupten und hätte somit ohnehin ein Handeln erforderlich gemacht, um die zukünftigen Raumbedarfe decken zu können. Dieser Handlungsdruck wurde durch den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule noch verstärkt. Zugleich bietet sich über die Bundesförderung hier eine einmalige Chance, das Projekt mit deutlich besserer, finanzieller Unterstützung als von Landesseite geboten, anzugehen und umzusetzen.
Bei dem baulichen Gesamtpaket mit einem Volumen von 10,4 Mio. Euro geht es sowohl um die Erweiterung der Grundschule wie auch um den Neubau einer Mensa mit zusätzlichen Räumlichkeiten für die beengte und im Hinblick auf Personalräume nicht mehr zeitgemäß ausgestattete Kita St. Georg. Die Pläne dazu wurden vom Architekturbüro wwg-architekten, Biberach, entwickelt und vorgestellt.
Bürgermeister Philipp Clever unterstrich die weitreichende Bedeutung der Grundschule für die Gemeinde und die Dorfgemeinschaft sowie für die Vereine. Sollte Berghaupten den Eltern kein attraktives Angebot im Hinblick auf die Ganztagesbetreuung machen, laufe man Gefahr, dass die Schüler in umliegende kostenfreie Ganztagsschulen abwandern und der Schulstandort mittelfristig wegfalle. Dies hätte direkte negative Auswirkungen auf das Dorf- und Vereinsleben sowie auf die Attraktivität der Gemeinde als lebenswerten Wohnort und als familienfreundliche Kommune. Ein Wegfall des Schulstandorts sei nicht mehr rückgängig zu machen. Aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer gab es auf der einen Seite Zustimmung und Lob für die Weitsicht im Sinne der Kinder des Dorfes, auf der anderen Seite wurde auch Skepsis laut angesichts des finanziellen Kraftakts mit derzeit noch ungewisser Förderung und den mit der Umsetzung des Projekts verbundenen Folgekosten.
Dass gehandelt werden müsse, um den Schulstandort zu sichern, sei laut Bürgermeister Philipp Clever offensichtlich. Hier gehe es auch in erster Linie nicht um die Frage der Finanzierbarkeit, sondern um die Frage, ob uns als Dorfgemeinschaft der Erhalt unserer Schule ein zentrales Anliegen sei. Sobald die ersten Förderzusagen vorlägen, könne man zur Finanzierung konkretere Annahmen treffen. Nicht mehr und nicht weniger. Denn Planbarkeit sei in diesem Fall aufgrund der unterschiedlichen Fördertöpfe und der jeweiligen Antragsbedingungen nicht in Aussicht zu stellen. Ein Restrisiko verbleibe klar bei der Gemeinde als Schulträger