Allgemeines zum Hochwasserschutz
Durch die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre ist bewusst geworden, dass die derzeit vorhandenen technischen Mittel alleine nicht ausreichen, um Katastrophen abwenden zu können. Es gilt neue Initiativen im Hochwasserschutz zu ergreifen.
Zum einen wurden durch die Landesanstalt für Umwelt, Messung und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) Hochwassergefahrenkarten (HWGK) erstellt, auf denen ersichtlich ist, wo die Hochwassergefahr besonders hoch ist. Hierzu können Sie unter dem o.g. Link für jedes Grundstück eine individuelle Hochwasserisiko-Management-Abfrage machen, um zu sehen, inwieweit Ihr Grundstück betroffen ist oder nicht. Zum Anderen werden darauf aufbauend von den Bundesländern und den Kommunen sogenannte Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt.
Ein weiterer wichtiger Baustein ist auch die Information der Bevölkerung und der Unternehmen vor Ort. Durch gezielte Informationen, angepasste Bauweise, effektives Handeln im Ernstfall und entsprechende Versicherungen können durch die Bevölkerung und die Unternehmen bereits Vorsorgemaßnahmen ergriffen werden.
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie werden die Kommunen „Hochwasser Alarm- und Einsatzpläne“ sowie nötige Maßnahmen erarbeiten, um besser auf entsprechende Naturereignisse vorbereitet zu sein und die Risiken durch Hochwasser zu minimieren – für das, was es zu schützen gilt: die Gesundheit der Menschen, die Wirtschaftskraft, Natur und Umwelt sowie unser kulturelles Erbe.
Weitere Informationen zum Thema „Hochwasserrisikomanagement“ finden Sie unter den folgenden Links:
Bauen in Überschwemmungsgebieten
Maßnahmenbericht / Maßnahmenplanung für Berghaupten
Ansprechpartner im Rathaus: Ralf Hertle
Sachstand Hochwasserschutzkonzept (HWSK) Dorfbach im Obertal
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Aufgrund der gravierenden Auswirkungen der Hochwassergefahrenkarte (HWGK) mit ihren Überflutungsszenarien für weite Teile des Dorfes hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Zink, Lauf, damit beauftragt, ein detailliertes Flußgebietsmodell zu erstellen und konkrete Vorschläge zum Hochwasserschutz zu machen. Laut HWGK gibt es bei einem Hochwasserereignis mit 50-jähriger Wahrscheinlichkeit großflächige Überflutungen im Ortsbereich. Bei einem sog. 100-jährigen Hochwasser wären 252 Gebäude und damit 48% der Wohn- und Geschäftshäuser betroffen. Außerdem sind Neubaugebiete und sonstige Bauvorhaben in solchen Überschwemmungsgebieten gesetzlich nicht mehr zulässig! Stefan Krämer ging in seinem anschaulichen Vortrag u.a. auf das Untersuchungsgebiet, die Ergebnisse der Bestandsuntersuchung, die Hochwassergefahrenkarte und die Grundlagen für das Hochwasserschutzkonzept ein. Grundsätzlich kommen verschiedene Elemente in Frage: Hochwasserrückhaltebecken (HRB) mit Sedimentfang, Engstellenbeseitigung / Gewässerbau und Objektschutzmaßnahmen. Es wurden drei Varianten eines Regenrückhaltebeckens im Obertal mit unterschiedlichen Dimensionen und Einzugsgebieten untersucht, die eine Reduzierung der Gefahr zwischen 43 und 60% in Aussicht stellen. Auch hinsichtlich der momentan guten, aber (zeitlich) begrenzten Fördermöglichkeiten beauftragte der Gemeinderat am 12.09.2016 das Ingenieurbüro Zink damit, die Varianten P1 und P2 weiter zu untersuchen und dabei auch darzustellen, wie sich die beiden Maßnahmen jeweils auf die Hochwassergefahrenkarte auswirken. Hinsichtlich des Bergwerksbaches sollen die Ingenieure nach Lösungen vor Ort außerhalb des Rückhaltebeckens suchen.
Der Gemeinderat wurde bereits in der Sitzung am 09.04.2018 in Form einer Mitteilung über die Verzögerungen und deren Ursachen im Zusammenhang mit dem Projekt informiert. Daraus entstand die Notwendigkeit, die Angelegenheit nochmals auf die Tagesordnung zu setzen, um über die weitere Vorgehensweise beraten zu können. Stefan Krämer von den Zink-Ingenieuren erläuterte den Sachstand des Projekts in der Sitzung am 07.05.2018 und die Ursachen für die Verzögerungen nochmal ausführlich. Die noch fehlende Kosten-Nutzen-Analyse als Grundlage für die weiteren Entscheidungen des Gemeinderats soll im Herbst vorliegen, nachdem die hydraulischen Berechnungen fertig gestellt sind.
Hochwasserschutzkonzept Dorfbach, Stand Mai 2018
Abschlussbericht zum HWSK am 01.10.2018 im GR vorgestellt: Die Gemeinde hatte die Zink-Ingenieure damit beauftragt, ein Hochwasserschutzkonzept für den Dorfbach zu erstellen. Anlass war die Hochwassergefahrenkarte des Landes Baden-Württemberg, in der auch große Teile des Ortszentrums als Überschwemmungsflächen ausgewiesen sind. Dies bedeutet zum einen eine latente Hochwassergefahr für die bestehenden Gebäude, zum anderen ein faktisches Bauverbot für Neubauten und Erweiterungen. Bei einem hundertjährigen Hochwasser wären laut den Berechnungen 252 Wohn- und Geschäftshäuser betroffen mit einem Schaden von rund 2 Mio. Euro. Um der Hochwassergefahr und den damit verbundenen Entwicklungshindernissen zu begegnen, erstellten die Zink-Ingenieure entsprechende Konzepte. Kernstück bei einer zentralen Lösung ist ein Regenrückhaltebecken im Obertal mit einem Einzugsgebiet von 2,7 qkm, was 60 % des Gesamteinzugsgebiets des Dorfbachs entspricht. Dieses ca. 3,4 Mio. teure und ca. 70.000 cbm fassende Becken mit einer Dammhöhe von max. 8,80 m hätte laut den Berechnungen einen deutlichen Effekt und würde somit die Überschwemmungsfläche im Ort sehr deutlich reduzieren. Der Ortskernbereich wäre damit annähernd überflutungsfrei bei einem hundertjährigen Hochwasserereignis. Lediglich die Allmend-Wiesen wären auch weiterhin überflutet. Aufgrund der positiven Kosten-Nutzen-Relation ist eine Förderung von 70 % zu erwarten. Nach einer 2-4 Jahre dauernden Planungszeit könnte das Becken in ca. 1,5 Jahren gebaut werden. Problematisch sind allerdings die unsicheren Randbedingungen des Projekts wie sich ständig verändernde Wetterdaten, Rechtsgrundlagen, Berechnungsmodelle und sonstige Vorgaben. Alternativ dazu gebe es laut Zink-Ing. die Möglichkeit, ein dezentrales Hochwasserschutzkonzept umzusetzen in Form eines Hochwasserrisikomanagements mit Alarmplänen für den Hochwasserfall, Objektschutzmaßnahmen durch Gemeinde und Eigentümer sowie kleinere Maßnahmen. Großer Nachteil dabei ist, dass die Überschwemmungsflächen der Hochwassergefahrenkarte unverändert bleiben und dadurch die Bebauungs- und damit Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinde weiter deutlich eingeschränkt bleiben. Dem Gemeinderat wurde sehr anschaulich vor Augen geführt, wie schwierig und vielschichtig dieses Thema ist und wird daher erst in einer der kommenden Sitzungen über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Abschlussbericht Hochwasserschutzkonzept, 01.10.2018
Planungen für Rückhaltebecken gehen weiter: Im Zusammenhang mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts aus Anlass der in der Hochwassergefahrenkarte des Landes Baden-Württemberg großflächig ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete im Ortskern hatte das mit den umfangreichen Untersuchungen beauftragte Ingenieurbüro Zink im Herbst 2018 die Ergebnisse bzgl. der Machbarkeit eines Regenrückhaltebeckens im Obertal in Form einer Studie detailliert vorgestellt. Aus Sicht eines Teils der Gemeinderäte blieben damals allerdings viele Fragen offen. Es wurde daher beschlossen, bis 2019 abzuwarten, um die anstehenden Änderungen in den verschiedenen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen hinsichtlich Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen und dann entscheiden zu können. Im Frühjahr 2019 lag schließlich die neue Arbeitshilfe der Landesanstalt für Umweltschutz (LUBW) zur Bewertung von Hochwasserschutzmaßnahmen vor. Anschließend wurde in mehreren Gesprächsrunden, an denen neben der Verwaltung und den Zink-Ingenieuren auch teilweise die beteiligten Behörden wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) und das Landratsamt Ortenaukreis (LRA) teilgenommen haben, die weitere Vorgehensweise hinsichtlich eines Hochwasserrückhaltebeckens (HWRB) im Obertal besprochen. Im Herbst 2019 stand schließlich Folgendes fest: Die Wasserwirtschaft (LRA / RP) hat mitgeteilt, dass die bisherige Kosten-Nutzen-Berechnung bzgl. HWRB nicht mehr anerkannt wird und damit auch keine Förderfähigkeit in Aussicht gestellt werden kann. Die vom Land im Rahmen der Aufstellung der Hochwassergefahrenkarte (HWGK) erstellte HWGK-Berechnung wird von der Wasserwirtschaft ebenfalls nicht mehr anerkannt. Eine Neuberechnung auf Kosten der Gemeinde ist erforderlich. Eine sog. „Sensitivitätsanalyse“ auf der Grundlage der neuen Vorgaben sollte nun dabei helfen, abschätzen zu können, ob das Projekt nach dem neuen Leitfaden noch wirtschaftlich im Sinne der Förderrichtlinien ist (Wirtschaftlichkeitsnachweis bzw. Nutzen-Kosten-Untersuchung). Hierbei wird mit den neuen Schadenskosten eine Art Hochrechnung durchgeführt, um zu sehen, ob im Vergleich zur bisherigen Berechnungen große Abweichungen entstehen. Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass auch nach der neuen Arbeitshilfe ein Nutzen-Kosten-Verhältnis 2,1 und damit größer 1 zu erwarten ist und die Maßnahme somit förderfähig wäre. Gewisse Unsicherheitsfaktoren bei der Wirtschaftlichkeitsbewertung wie die geforderte hydraulische Berechnung, weitere detaillierte Datenerhebungen zu den Kellerschäden und evtl. Kostensteigerungen beim Bau bleiben jedoch bestehen. Im Anschluss sind weitere Untersuchungen mit grob geschätzten Gesamtkosten von ca. 130.000 Euro notwendig für Bodengutachten, HWGK-Neuberechnung, artenschutzrechtliches Gutachten, Ingenieurskosten für Vorplanung etc. Für den Rat stellte sich nun grundsätzlich folgende Frage: Sollen die Planungen bzgl. einem HWRB mit weiteren Kosten und einem zwar kleinen aber verbleibenden Restrisiko bzgl. der Förderfähigkeit fortgesetzt werden oder will der Gemeinderat das Projekt an dieser Stelle mit allen daraus folgenden Konsequenzen abbrechen? Nach intensiver Diskussion in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27.01.2020, in der erneut das Land wegen der sich ständig ändernden Rahmenbedingungen kritisiert wurde, herrschte weitgehend Einigkeit darüber, dass für eine Entscheidung im Gemeinderat und / oder per Bürgerentscheid, ob das Projekt umgesetzt wird oder nicht, zuerst weitere Grundlagen insbesondere bzgl. der Förderfähigkeit und damit der verbleibenden Kosten für die Gemeinde ermittelt werden müssen. Der Rat beschloss einstimmig, die Planungen fortzuführen und beauftragte das Ing.-Büro Zink, Angebote für die Durchführung der weitergehenden Untersuchungen (Bodengutachten, Ökologie, Hydraulik und Vorplanung) einzuholen.
HWSK-Studie Zink-Ing., Stand: 27.01.2020
Weitere Gutachten zum Hochwasserschutz vergeben (29.06.2020): Nach corona-bedingten Verzögerungen lagen nun alle Angebote für die notwendigen weiteren Untersuchungen im Zusammenhang mit dem evtl. Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens im Obertal vor. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für eine mögliche Förderung und damit auch dafür bieten, dass der Gemeinderat und / oder die Bevölkerung per Bürgerentscheid über den weiteren Fortgang und die Umsetzung des Millionen-Projekts entscheiden kann. Die Kosten für die im Anschluss an die positiven Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse notwendigen weiteren Untersuchungen wie Bodengutachten, anlassbezogene Neuberechnung der Hochwassergefahrenkarte (HWGK), artenschutzrechtliches Gutachten, Ingenieurskosten für Vorplanung etc. belaufen sich insgesamt auf rund 125.000 €. Nach intensiver Diskussion, in der auch eine gewisse Unsicherheit unter den Mitgliedern des Gemeinderats angesichts der Summen und Unwägbarkeiten zum Ausdruck kam, befürwortete das Gremium bei zwei Gegenstimmen die Auftragserteilung.
Präsentation zur Auftragsvergabe Gutachten HWSK im GR, 29.06.2020
Hochwasserrückhaltebecken im Obertal: Ergebnisse liegen vor (15.11.2021)
Im Sommer 2020 hatte der Gemeinderat weitere umfangreiche Gutachten und Untersuchungen im Zusammenhang mit der Frage nach der Machbarkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens im Obertal mit einem Einzugsgebiet von 2,6 qkm in Auftrag gegeben. Stefan Krämer vom Ingenieurbüro Zink stellte die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, der artenschutzrechtlichen Erhebungen und die Neuberechnung der Hydrologie in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.11.2021 vor, die im Rahmen der Vorplanung durch verschiedene Fachbüros gemacht wurden. Außerdem ging er auf die verschiedenen Varianten für Dammaufbau, Straßenführung und Durchlassbauwerk ein. Die Investitionskosten für das Projekt belaufen sich je nach Variante auf 4,4 bis 5,2 Mio. Euro. Darüber hinaus erläuterte er die Vorplanungen und Kostenberechnungen. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis, bei dem die Baukosten den durch die Hochwasserschäden entstehenden Kosten gegenübergestellt werden, bewegt sich in einem Rahmen, der für eine Förderfähigkeit spricht. Als nächste Schritte folgt nun die Abstimmung der Ergebnisse mit dem Landratsamt und dem Regierungspräsidium Freiburg. Nach Fertigstellung der Vorplanung muss sich die Gemeinde auf eine Vorzugsvariante festlegen und entscheiden, wie und ob es mit dem Projekt weitergeht.
Präsentation IBZ Sachstand HWRB Obertal, 15.11.2021
Weitere Aufträge zur Verbesserung des Hochwasserschutzes vergeben (24.01.2022)
Im Zusammenhang mit den Bemühungen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes hat der Gemeinderat am 24.01.2022 zwei weitere Projekte auf den Weg gebracht. Zum einen geht es um die Erarbeitung eines Starkregenrisikomanagement-Konzepts (SRRMK) in Ergänzung zum Hochwasserschutzkonzept. Hierbei geht es um Überflutungen infolge von Starkregen im Gegensatz zu Überflutungen durch ausufernde Gewässer. Starkniederschläge kurzer Dauer und hoher Intensität verursachen Schäden in der Größenordnung von 50 % der Gesamtschäden, die durch Hochwasser in Baden-Württemberg im Mittel jährlich verursacht werden. Aufgrund des Klimawandels ist auch bei uns zukünftig vermehrt mit Extremereignissen wie Starkregen, Hochwasser und Dürreperioden zu rechnen. Siehe auch die dramatischen Ereignisse im vergangenen Sommer unter anderem in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz. Mit Hilfe eines kommunalen SRRMK sollen eventuelle Gefahren durch Starkregen aufgezeigt werden, um bei Bedarf Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Die Erfahrungen zeigen, dass bauliche und nichtbauliche Maßnahmen der öffentlichen und privaten Träger nur auf der Grundlage eines abgestimmten Gesamtkonzeptes die Risiken durch Starkregen wirkungsvoll und effizient reduzieren oder vermeiden können. Die Verwaltung hat deshalb zwei Angebote eingeholt, die sowohl eine Gefährdungs- als auch eine Risikoanalyse und ein Handlungskonzept beinhalten. Dabei hat das Ingenieurbüro Zink aus Lauf das günstigste Angebot mit einem vorläufigen Honorar in Höhe von 38.000 Euro (netto) abgegeben und erhielt damit den Zuschlag. Das Land Baden-Württemberg fördert die Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines SRRMK mit 70%. Weitere Infos siehe: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de.
Alle Kommunen in Baden-Württemberg sind gesetzlich verpflichtet, eigene Hochwasseralarm- und Einsatzpläne (HWAEP) zu erstellen, zu pflegen und diese mit den Katastrophensschutzbehörden abzustimmen. Bei Schäden kann zudem eventuellen Regressforderungen vorbeugt werden. In einem Alarmplan sind Hochwasserszenarien derart durchgeplant und zusammengefasst, dass sie alarmmäßig abgerufen und nach Plan ohne weiteren Handlungsbedarf seitens der Einsatzleitung ablaufen können. Der HWAEP soll parallel zum SRRMK erstellt werden, was den Vorteil hat, dass für die Ermittlung der vom Hochwasser betroffenen Flächen nicht nur die Informationen aus der Hochwassergefahrenkarte, sondern auch aus den Starkregengefahrenkarten berücksichtigt werden können. Der HWAEP ist zudem Grundvoraussetzung für die finanzielle Förderung des Hochwasserrückhaltebeckens im Obertal durch das Land. Das Ingenieurbüro Zink aus Lauf erhielt auch hier den Zuschlag, wobei die Kosten auf rund 8.700 Euro geschätzt werden. Fördermöglichkeiten gibt es leider keine. Weitere Infos unter: www.hochwasser.baden-wuerttemberg.de/alarm-und-einsatzplanung
Einladung zur Infoveranstaltung am Di., 08.02.2022 (31.01.2022)
Um das Projekt „Hochwasserrückhaltebecken im Obertal“ noch einmal umfassend vorzustellen und der Bevölkerung in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zu bieten, Fragen an die Verwaltung und den Planer zu richten, findet am Dienstag, den 8. Februar 2022, um 19.30 Uhr in der Schlosswaldhalle, Stiegelmattstr. 4, in 77791 Berghaupten eine Infofveranstaltung statt. Achtung: Aufgrund der aktuellen Bestimmungen ist für die Teilnahme eine Anmeldung erforderlich. Diese können Sie per E-Mail (christiane.kranz@berghaupten.de) oder telefonisch (07803/9677-80) vornehmen. Anmeldeschluss ist Freitag, der 4. Februar 2022, um 12.00 Uhr. Aufgrund der durch die Abstandsbestimmungen beschränkten Sitzgelegenheit ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Es gilt FFP2-Maskenpflicht und 3G! Nähere Infos können Sie der Einladung entnehmen.
Info-Abend zum Hochwasserrückhaltebecken im Obertal am 08.02.2022
Über 100 interessierte Bürgerinnen und Bürger folgten am 08.02.2022 der Einladung der Gemeinde, um sich aus erster Hand über den aktuellen Stand des Projekts zu informieren und konkrete Fragen zu stellen. Stefan Krämer vom Ingenieurbüro Zink stellte die Planungen ausführlich vor. Anschließend beantworteten er und Bürgermeister Philipp Clever die zahlreichen Fragen, die insbesondere von den Anwohnern im Obertal gestellt wurden. Dabei betonte Bürgermeister Philipp Clever die Notwenigkeit von Schutzmaßnahmen gegen Hochwasserereignisse und die Absicht, die Eingriffe in Grundstücke und landwirtschaftliche Nutzung so gering wie möglich zu halten. Die Entscheidung des Gemeinderats über die Frage, ob für den Bau eines HRB Obertal die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden, soll noch im Frühjahr getroffen werden.
Zum Hintergrund: Anlässlich der Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarte in 2014, in der weite Teile des Ortskerns als Überschwemmungsgebiet ausgewiesen sind, begannen Verwaltung und Gemeinderat mit konkreten Überlegungen zum Hochwasserschutz. Zusammen mit dem Ingenieurbüro Zink wurden ab 2016 im Rahmen der Aufstellung eines Hochwasserschutzkonzepts viele verschiedene Varianten an unterschiedlichen Standorten untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass ein Hochwasserrückhaltebecken im Obertal die effektivste und wirtschaftlichste Lösung ist, die der Bevölkerung im Ortskern einen hohen Schutz gegen Hochwasserereignisse bietet. Umfangreiche weitere Untersuchungen und Gutachten, die Ende 2021 abgeschlossen werden konnten, zeigen, dass das Becken notwendig, realisierbar, effektiv, wirtschaftlich und damit zuschussfähig ist.
Hochwasserrückhaltebecken steht kurz vor der Entscheidung (24.07.2023)
Seit 2014 arbeitet die Gemeinde mit dem Ingenieurbüro Zink (IBZ) an einem Hochwasserschutzkonzept (HWSK). Schon früh hatte sich aus verschiedenen Gründen (Wirksamkeit, Topographie etc.) herauskristallisiert, dass ein Hochwasserdamm im Obertal im Vergleich zu mehreren kleineren Maßnahmen an den Gewässern und zu Objektschutzmaßnahmen an den einzelnen Gebäuden die teurere aber effektivere Lösung ist. Diese Variante wurde daraufhin intensiv untersucht und eine ganze Reihe von Gutachten im Hinblick auf Machbarkeit und Förderfähigkeit erstellt. Gegen Ende des mehrjährigen Prozesses stellte die Wasserwirtschaftsverwaltung, Landratsamt Ortenaukreis (LRA) und Regierungspräsidium Freiburg (RPF), im Frühjahr 2022 überraschend die Forderung, dass nun auch die günstigere Variante mit den Objektschutzmaßnahmen ähnlich aufwändig untersucht werden müsse wie die Damm-Variante. In einem Behördengespräch auf Initiative der Gemeinde im Juli 2023 einigte man sich mit den Vertreterinnen und Vertretern der Wasserwirtschaft darauf, die im Mai 2022 vom Gemeinderat bereits bewilligten Mittel aufzuwenden, um weitere Untersuchungen vorzunehmen. Konkret sollen zur besseren Abschätzung der Schadenspotenziale 10 bis 12 Gebäude im Bereich der Hochwassergefahrenkarte stichprobenartig untersucht werden. Auf dieser Grundlage wird die Wasserwirtschaft eine abschließende Aussage über die Förderfähigkeit treffen können. Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Kennzahlen des HRB Obertal:
Einzugsgebiet: 2,6 km (=ca. ¼ der Gemarkungsfläche)
Stauvolumen: bis zu 72.000 cbm
Einstaufläche: 2,81 ha
Dammhöhe: bis 9,20 m (Bachsohle, an anderen Stellen abhängig von Gelände und Ausführung)
Kosten: ca. 4,8 Mio. Euro
Landesförderung: 70%
Bedarf an Schüttmaterial für den Damm: ca. 30.000 cbm
Bauzeit: ca. 2 Jahre