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Bundestagswahl 2025

 Am Sonntag, 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. An dieser Stelle und im  Amtsblatt informieren wie sie Laufend über die Wahl.

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen per Brief hat bereits begonnen. Sollten Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte im Rathaus unter Tel. 9677-0.

 

 

 

 

Stimmabgabe:

Sie können am Wahltag Ihre Stimme im Wahllokal (neu: Schlosswaldhalle!) abgeben oder vorher per Briefwahl wählen. Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Deswegen wird empfohlen, nach Möglichkeit am Wahltag ins Wahllokal zu gehen.

Den Stimmzettel erhalten Sie erst am Wahltag im Wahllokal, außer Sie beantragen Briefwahl. Einen Muster-Stimmzettel finden Sie ab KW 7 auf unserer Homepage und an der Anschlagtafel im Rathausdurchgang. Die rechte obere Ecke ist bei allen Stimmzetteln absichtlich abgeschnitten, damit blinde oder sehbehinderte Wähler/innen eine Stimmzettelschablone benutzen können.

 

Briefwahl:

Briefwahlunterlagen können Sie ab sofort bis Freitag, 21. Februar 2025, 15.00 Uhr, beantragen. Nutzen Sie dazu die Möglichkeit über unsere Homepage oder den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.

Sobald Sie auf den blauen Button „Internet-Wahlschein“ klicken, gelangen Sie zum Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten, wo sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen müssen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Oder Sie lassen uns den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigung) zukommen. Bitte achten Sie unbedingt darauf, dass der Antrag von Ihnen persönlich unterschrieben ist. Der Antrag kann auch über per Fax, Telegramm oder elektronisch per E-Mail (gemeinde@berghaupten.de), nicht jedoch telefonisch oder per SMS gestellt werden.

 Achtung: Aufgrund der Zulassungsentscheidungen durch die Wahlausschüsse, der einzuhaltenden Beschwerdefrist und des Drucks der Stimmzettel, kann der Versand und die Ausgabe der Briefwahlunterlagen leider nicht vor dem 10. Februar 2025 erfolgen. Bitte achten Sie anschließend darauf, dass Ihr Wahlbrief bis spätestens am Wahlsonntag um 18.00 Uhr bei der Gemeinde eingeht. Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Dienstag, 18. Februar 2025, abgeraten wegen der Postlaufzeiten für den Empfang und den Versand der Briefwahlunterlagen.

Öffentliche Bekanntmachungen:

 Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis u. Wahlscheine, 17.01.2025