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Bodenrichtwerte online abrufbar! Seit dem 01.07.2022 können Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung beim Finanzamt abgeben. Bis Ende Januar 2023 (Frist wurde verlängert) hat man dafür Zeit. Wichtige Informationen zur Erklärungsabgabe haben die privaten Eigentümerinnen und Eigentümer bereits in einem Informationsschreiben vor einigen Wochen erhalten.Die Abgabe ist verpflichtend. Die Erklärungen bilden die Grundlage für die Umsetzung der Grundsteuerreform. Die Erklärung ist elektronisch einzureichen. Das geht zum Beispiel über das Online-Portal ELSTER. Auf der Internetseite  www.grundsteuer-bw.de wird dazu seit dem 01.07.2022 eine Schritt-für-Schritt Anleitung bereitgestellt. In Ausnahmefällen können auch Papiervordrucke verwendet werden. Diese gibt es beim Finanzamt vor Ort. Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes:  finanzamt-bw.fv-bwl.de

 Infoflyer der Finanzverwaltung

Für die Grundsteuer B sind unter anderem die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen. Hierzu werden die  Bodenrichtwerte zum Stichtag 31.12.2021 benötigt. Für die Gemeinde Berghaupten stehen diese neuen Bodenrichtwerte auf dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg ( BORIS-BW) zur Verfügung.

Bitte beachten: Die vom Gutachterausschuss festgestellten und bereits beschlossenen Änderungen in der Bodenrichtkarte sind nun online auf BORIS-BW abrufbar. Bei zwei Grundstücken (Zonenrandbereiche) sind noch Änderungen erforderlich. Diese können allerdings erst mit den Festlegung der Bodenrichtwertkarte zum Stichtag 01.01.2023 in BORIS-BW richtig dargestellt werden. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Frau Lienhard, Tel. 9677-70 oder  gutachterausschuss@berghaupten.de wenden.