Bodenrichtwerte und Gutachterausschuss
Die Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung von Bodenrichtwerten. Bodenrichtwerte (BRW) sind von den Gutachterausschüssen in Baden-Württemberg alle zwei Jahre (jeweils auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres) flächendeckend zu ermitteln und in der Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Bodenwerte je Quadratmeter für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen. In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Bodenrichtwerte dienen der Transparenz des Grundstücksmarkts und sind zudem auch Grundlage der Verkehrswertermittlung.
Hier finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte online auf dem zentralen Infosystem und grundstücksgenau: BORIS-BW
Gemeinsamer Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal
Zum 01.07.2023 hat sich der Gemeinsame Gutachterausschuss Offenburg-Kinzigtal gebildet und übernimmt damit die Zuständigkeit für insgesamt 22 Kommunen mit ca. 180.000 Einwohnern. Die wichtigsten Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses sind die Erstellung von Gutachten über den Wert von unbebauten und bebauten Grundstücken, die Ermittlung der Bodenrichtwerte sowie die Auswertung der im Zuständigkeitsgebiet abgeschlossenen Kaufverträge. Die Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses ist bei der Stadt Offenburg angesiedelt. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.offenburg.de/de/bauen-und-umwelt/gutachterausschuss