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Bebauungspläne

Allgemeines zur Bauleitplanung:

Wie ein Grundstück baulich nutzbar ist, darüber geben der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan Auskunft. Die Bebauungs- und Flächennutzungspläne liegen bei der  Gemeindeverwaltung im Rathaus zur Einsicht aus.

Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung und die Darstellungen des Flächennutzungsplans erklärt. Der Flächennutzungsplan bildet jedoch in der Regel keine Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens.

Im Bebauungsplan ist durch Zeichnung und Textteil festgesetzt, ob und in welcher Weise die Grundstücke bebaubar sind. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen dargelegt.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt das Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.

Tipp: Im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg können Sie auf textliche und kartografische Inhalte der Raumplanung im Land zugreifen und finden erste Anhaltspunkte zur planungsrechtlichen Einordnung eines bestimmten Grundstücks.

Ansprechpartner bei der Gemeinde in Sachen Bauleitplanung:  Andrea Lienhard

Veröffentlichung (ehemals Offenlage) der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der gemeinsame Ausschuss des Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Gengenbach – Berghaupten – Ohlsbach hat in seiner Sitzung am 13.05.2024 dem Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht zugestimmt. Die Zustimmung in den jeweiligen Gemeinderäten erfolgte ebenfalls. Gleichzeitig beschloss der gemeinsame Ausschuss die Veröffentlichung (ehemals Offenlage) der 3. Änd. des Flächennutzungsplans mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Die auszulegenden Unterlagen der Veröffentlichung (ehemals Offenlage) des Entwurfs der 3. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht, der die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen der geplanten Flächenausweisungen auf die Schutzgüter Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen-/Tierwelt und Landschaftsbild/Erholung, die Aussage bzgl. Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten, Aussagen zum Artenschutz (gem. § 44 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) und Streuobstbestand (nach § 33a Naturschutzgesetz) darlegt, kann in der Zeit vom

25.07.2024  bis  25.09.2024 (Veröffentlichungsfrist, je einschließlich)

im Internet auf der Homepage der Stadt Gengenbach  www.stadt-gengenbach.de unter dem Menü-Punkt „Leben und Wohnen“ – „Bauen“ – „Flächennutzungsplan“ sowie zusätzlich im Bauamt der Stadt Gengenbach, Standort Am Erhard-Schrempp-Schulzentrum, Container 6 sowie in den Rathäusern der Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach während den Sprechzeiten eingesehen werden. Es kann folgender Link zum Herunterladen benutzt werden  www.stadt-gengenbach.de/leben-wohnen/bauen/flaechennutzungsplan. Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg  https://www.uvp-verbund.de/kartendienste (Bauleitplanung) eingestellt.

Im Rahmen der Planauslegung, wird der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt, können aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Gengenbach bzw. den Gemeinden Berghaupten und Ohlsbach vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 bei der Beschlussfassung über diese 3. Änderung des Fächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Bebauungsplan Am Bettacker III – rechtskräftig seit 24.01.2022

1. Satzung – Am Bettacker III

2. Zeichnerischer Teil – Am Bettacker III

3. Schriftlicher Teil – Am Bettacker III

4. Begründung – Am Bettacker III

5. Umweltbeitrag – Am Bettacker III

6. Artenschutz – Am Bettacker III

7. Schallgutachten – Am Bettacker III

8. Orientierende Untersuchung – Am Bettacker III

9. Bodengutachten – Am Bettacker III

10. Erkundung Bergbau – Am Bettacker III

11. Geländeschnitt 1 – Am Bettacker III

12. Geländeschnitt 2 – Am Bettacker III

13. Geländeschnitt 3 – 4 – Am Bettacker III

14. Geländeschnitt 5 – 6 – Am Bettacker III

15. Geländeschnitt 7 – Am Bettacker III

16. Geländeschnitt 8 – 9 – Am Bettacker III

Bebauungsplanverfahren Schlossbünd I, 4. Änderung – rechtskräftig seit 31.05.2021

Bebauungsplan „Schlossbünd I, 3. Änderung“, rechtskräftig seit 18.01.2021

Bebauungsplan Fuchsbühl III (rechtskräftig ab 24.01.2015)