Allgemeines zur Bauleitplanung:
Wie ein Grundstück baulich nutzbar ist, darüber geben der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan Auskunft. Die Bebauungs- und Flächennutzungspläne liegen bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus zur Einsicht aus.
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Gemeinde die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung in den Grundzügen dar. Aus dem Plan kann beispielsweise abgelesen werden, wo im Stadtgebiet Wohnbauflächen, Gewerbe- und Industriebauflächen, Grünflächen oder Verkehrsflächen geplant sind. In der dazugehörenden Begründung werden die Ziele der Planung und die Darstellungen des Flächennutzungsplans erklärt. Der Flächennutzungsplan bildet jedoch in der Regel keine Rechtsgrundlage für die Beurteilung der Zulässigkeit eines Vorhabens.
Im Bebauungsplan ist durch Zeichnung und Textteil festgesetzt, ob und in welcher Weise die Grundstücke bebaubar sind. Sie finden beispielsweise Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur zulässigen Anzahl der Geschosse und zur zulässigen Dachform. In der dazugehörigen Begründung werden die Ziele der Planung sowie die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen dargelegt.
Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Liegt ein Grundstück in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, muss sich ein Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Liegt das Grundstück im Außenbereich, kommt eine Bebauung regelmäßig nicht in Betracht.
Tipp: Im Geoportal Raumordnung Baden-Württemberg können Sie auf textliche und kartografische Inhalte der Raumplanung im Land zugreifen und finden erste Anhaltspunkte zur planungsrechtlichen Einordnung eines bestimmten Grundstücks.
Ansprechpartner bei der Gemeinde in Sachen Bauleitplanung: Andrea Lienhard