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Die Gemeinde Berghaupten als die für die Lärmaktionsplanung auf ihrem Gebiet zuständige Behörde hat im Jahr 2018 nach § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu regeln und Möglichkeiten zur Lärmminderung zu untersuchen. Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung von Lärmaktionsplänen mitzuwirken.

Der Gemeinderat hat dem von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Fichtner, Freiburg, erabeiteten Entwurf in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2022 zugestimmt. Gemäß § 47 d BImSchG ist die Öffentlichkeit an der Aufstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen. Die Unterlagen zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes lagen in der Zeit vom 19.08.2022 bis 30.09.2022 bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus während der üblichen Dienststunden öffentlich aus. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stand erneut der Verkehrslärm, der von der inzwischen auf drei Spuren erweiterten B33 ausgeht. Hinsichtlich weiterer Lärmschutzmaßnahmen wie Geschwindigkeitsreduzierungen oder Lärmschutzwände lassen sich aktuell keine Verpflichtungen des Regierungspräsidiums als Straßenbaulastträger der B33 aus der Betrachtung ableiten. Während der Offenlage sind vier Stellungnahmen eingegangen, die im Rahmen der Abwägung behandelt wurden. Insgesamt ergaben sich dadurch keine Änderungen am Entwurf, sodass die Fortschreibung des LAP einstimmig verabschiedet wurde. Der mit dem Gemeinderatsbeschluss am 07.11.2022 in Kraft getretene LAP wird nun im nächsten Schritt veröffentlicht und der Landesregierung zur Weiterleitung an die EU übermittelt.

Neben der Fortschreibung des LAP bemüht sich die Gemeinde aktuell in eigener Initiative um weitere Verbesserungen in Sachen Verkehrssicherheit und Lärmreduzierung. Nachdem bereits in den Wohngebieten und im Ortskern Tempo 30 gilt, liegen nach einem schalltechnischen Gutachten von IBF auch in der Lindenstraße ganztags die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h vor. Die untere Verkehrsbehörde beim Landratsamt hat bereits ihre Unterstützung signalisiert, maßgebend ist jedoch die Entscheidung des Regierungspräsidiums.

Darüber hinaus hat sich die Gemeinde zum Ziel gesetzt, entlang der B33 einen Lärmschutzwall zu errichten. Die Machbarkeit hängt jedoch von der Bereitschaft der privaten Grundstückseigentümer ab, ihre (Teil-)Flächen an die Gemeinde zu verkaufen oder zu tauschen. Leider gestalten sich die Verhandlungen mit einzelnen Eigentümern schwierig. Ohne deren Zustimmung droht das Projekt zu scheitern.

Ein Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit stellt die Umgestaltung des Radwegendes am Ortseingang in der Lindenstraße dar. Hier soll der Radverkehr von Gengenbach kommend zukünftig besser geschützt vom Radweg auf die Fahrbahn geführt werden. Nachdem eine der drei Planvarianten vom Landratsamt genehmigt wurde, erfolgt nun die praktische Umsetzung. Die Kosten belaufen sich auf rund 25.000 Euro.

Kurzbericht LAP, 07.11.2022

 

Stichwort „Lärmaktionsplan“: Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. Die Zusammenstellung geeigneter Lärmreduzierungsmaßnahmen ist sowohl von der Größe der Kommune als auch von der bereits vorhandenen Infrastruktur abhängig. Entsprechende Konzepte beinhalten daher meist eine Stärkung des ÖPNV, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Kommunen, mit Hilfe jener Pläne nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten (Quelle:  Deutsches Institut für Urbanistik (difu.de))