Seite auswählen

Foto zum Pressetext GBA

Am 13.04.2015 wurden im Rathaus die gut 1000 Grundbücher mit den jeweils zugehörigen Grundakten und weiteren Unterlagen, sorgsam verpackt in rund 60 Umzugskartons auf drei Euro-Paletten, per LKW geholt und ins zentrale Grundbuchamt nach Achern bzw. ins Zentralarchiv nach Kornwestheim transportiert. Mit der Auflösung des Grundbuchamtes Berghaupten ist der Amtsgerichtsbezirk Gengenbach als erster Bezirk jetzt „grundbuchfrei“, d.h. alle kommunalen Grundbuchämter des Bezirks (Zell a.H., Biberach, Nordrach, Gengenbach und Oberharmersbach und nun auch Berghaupten) wurden im Rahmen der Grundbuchreform inzwischen aufgehoben und ins zentrale Grundbuchamt im 40 km entfernten Achern überführt. Die bis zur Reform existierenden 672 Grundbuchämter werden sukzessive aufgelöst und als Grundbuchabteilungen in 11 Amtsgerichte eingegliedert. Hierbei ist vorgesehen, die 341 kommunalen Grundbuchämter im badischen Rechtsgebiet bis Ende 2017 in die künftigen Grundbuchabteilungen der Amtsgerichte Achern (zuständig für die o.g. Kommunen), Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischhofsheim und Villingen-Schwenningen einzugliedern. Der letzte Grundbuchtag in Berghaupten, bei dem Notar Dr. Thomas Vogt vom Notariat Gengenbach letztmals die von Ratschreiber Ralf Hertle vorbereiteten Eintragungen in den Grundbüchern in Berghaupten mit seiner Unterschrift vollzog, war bereits am 31.03.2015. Eine Woche später, am 07.04.2015 um 12.00 Uhr schloss das Grundbuchamt Berghaupten dann endgültig seine Pforten. Im Anschluss daran wurden die gesamten Akten für den Abtransport vorbereitet und in Kartons verpackt. Mit der Aufhebung am 13.04.2015 ging eine gut 115 jährige Ära zu Ende, die mit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches als Geburtsstunde des Grundbuchs heutiger Form im Jahr 1900 begann.

Neben dem automatisierten Abrufverfahren für eigene Verwaltungszwecke (z.B. Baulandumlegungsverfahren) wird im Rathaus Berghaupten nach der Auflösung im Gegensatz zu Gengenbach eine sog. Grundbucheinsichtsstelle eingerichtet, um den Bürgern auch zukünftig Einsicht in das elektronische Grundbuch zu gewähren und Ausdrucke (z.B. für Termine bei Notaren oder Banken) daraus zu erteilen. Der gesicherte Zugriff auf die Grundbücher erfolgt über das Internet. Bis diese Möglichkeit der Einsichtnahme vor Ort zur Verfügung steht, kann es allerdings einige Monate dauern, denn zuerst müssen die Grundbücher und deren Inhalt digitalisiert werden. Da auch die Bestellung zum Ratschreiber weiter besteht, können die Bürgerinnen und Bürger auch nach Auflösung des kommunalen Grundbuchamtes Unterschriften z.B. auf Grundschuldbestellungsurkunden öffentlich beglaubigen lassen. Dadurch bleibt für Berghaupten trotz des Wegfalls des Grundbuchamtes ein Rest an Bürgernähe und Serviceangebot erhalten.

  Infoblatt neue Zuständigkeiten im Grundbuchwesen

Bildunterschift:
Gruppenbild mit Foliant, Grundbuch und Grundakte nach dem letzten Grundbuchtag: v.l.n.r. Bürgermeister und ehemaliger Ratschreiber Jürgen Schäfer, Ratschreiber Ralf Hertle, Notar a.D. Dr. Walter Schubert, Verwaltungsmitarbeiterin Annette Singler-Schwerer, Notar Dr. Thomas Vogt

Bitte wenden Sie sich zukünftig in Fragen des Grundbuchvollzugs (Eintragungen, Löschungen, Abtretungen etc.) an das nun für Berghaupten zuständige:

Amtsgericht Achern
-Grundbuchamt-
Rathausplatz 4, 77855 Achern
Telefon: 07841 / 6733-402 (Infothek)
Fax: 07841 / 6733-465
E-Mail:
poststelle@gbaachern.justiz.bwl.de